Für einen rechtswirksamen Kaufvertrag Ihrer Immobilie, Eigentumswohnung oder Ihres Grundstücks ist es zwingend notwendig den Kaufvertrag beim Notar von beiden Parteien zu unterschreiben und von diesem beurkundet wird. Damit die Beurkundung schnell und reibungslos vonstatten geht, benötigt der Notar vorab einige Informationen.
In der Regel wird der Kaufvertrag von einem Notar verfasst. Dieser benötigt vorab folgende Informationen: Kaufpreis, Termin der Übergabe, Angabe von Sachmängeln, Grundbuchauszug, mit verkauftes Inventar wie Küchen, Möbel Sauna etc. sowie Ihre persönlichen Angaben. Wer privat eine Immobilie verkauft, benötigt oftmals mehr als einen Termin beim Notar. Mit Sorger Immobilien benötigen Sie nur einen Termin und das ist der Tag des Beurkundungstermin mit dem Käufer. Der Notar verliest in Anwesenheit des Verkäufers und des Käufers den zuvor aufgesetzten und von allen Parteien im Vorfeld überprüfen Vertrag. Dieser wäre die letzte Möglichkeit noch Änderungen vornehmen zu lassen.
Auf Wunsch der Parteien kann vor dem eigentlichen Beurkundungstermin ein Vortermin stattfinden. Dabei wird der Vertragsvorentwurf und die Vertragsbestandteile mit allen Parteien besprochen.
Kann der Verkäufer oder der Käufer nach der Unterzeichnung vom Kauf-Vertrag zurücktreten?
Grundsätzliche Antwort: nein. Bei Immobilien-Kaufverträgen gibt es grundsätzlich kein Rücktrittsrecht. Aber es gibt auch Ausnahmen. Zum Beispiel bei erheblichen Mängeln die vorsätzlich verschwiegen wurden könnte ein Rücktritt der Käufers möglich werden. Der Verkäufer kann auch vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer seinen Pflichten nicht nachkommt zum Beispiel in finanzieller Hinsicht.
Ihr direkter Ansprechpartner
Thomas Sorger
Telefon: 0151 / 20104950
E-mail: kontakt@sorger-immobilien.de
Anschrift: Am Kronberg 18A, 61209 Echzell
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