Wichtige Unterlagen für den Immobilienverkauf

Welche Unterlagen zum Hausverkauf benötigen Sie und wo finden oder erhalten Sie diese?

Beim Immobilienverkauf, Wohnungsverkauf oder auch Grundstücksverkauf gibt es eine ganze Reihe von Unterlagen die unbedingt vorhanden sein müssen. Diese sollten schon bereits im Vorfeld der Objektveröffentlichung aus Ihren vorhanden Unterlagen entnommen werden oder bei den zuständigen Ämtern neu beantragt werden oder auch gerne von mir neu erstellt werden. In dieser Liste können sie entnehmen welche Unterlagen für den verkauf Ihres Objekts wichtig sind. 

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument, welches die wichtigen Informationen über Ihr Grundstück und die damit verbundenen Rechte enthält.

In einem amtlichen Grundbuchauszug sind in der Regel folgende Informationen enthalten:

  • Grundbuchblatt-Nummer: Die Nummer des Grundbuchblatts, auf dem das Grundstück verzeichnet ist.
  • Grundstücksbezeichnung: Die genaue Bezeichnung des Grundstücks, einschließlich der Nummer des Flurstücks, der Gemarkung und der Flur.
  • Eigentümer: Die Namen und Adressen der aktuellen Eigentümer des Grundstück

Ein Grundbuchauszug gibt somit Aufschluss über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks und ist eine entscheidend wichtige Informationsquelle beim Immobilienverkauf und auch bei der Bewertung eines Grundstücks.

Flurkarte

Die Flurkarte ist der amtlich bestätigte Katasterkarte welche die Grundstücksgrenzen, Gebäude, Straßen und andere topographische Informationen zeigt. Sie ist Teil des amtlichen Liegenschaftskatasters, das die Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse erfasst und dokumentiert. Sie wird auch Liegenschaftskarte genannt und kann bei Ihrem zuständigen Kataster bestellt werden.

Baupläne und Grundrisse

Die Baupläne zu Ihrer Immobilie oder Eigentumswohnung werden ebenso benötigt um die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen zu gewährleisten. Dazu gehören die Baugenehmigungsurkunde, eine Baubeschreibung und bei neueren Gebäuden eine Abnahmebescheinigung. Diese unterlagen sollten Sie bereits vorliegen haben. Ansonsten bekommen Sie diese komplett bei Ihrem zuständigen Bauamt. Werden Grundrisse benötigt, kann ich die Erstellung gerne für Sie erledigen. 

Denkmalgeschützter Immobilien

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie verkaufen will, muss den potentiellen Käufer über den Eintrag in der Denkmalliste informieren. Wenn der Verkäufer also beim Verkauf mögliche Denkmalschutzauflagen verschweigt, kann bei einem Rechtsanspruch des Käufers zu Schadenersatz oder gar Rückabwicklung des Vertrags verpflichtet werden. Sollten diese Denkmalschutzauflagen für Ihre Immobilie existieren sollte dieser Hinweis im notariellen Verkaufsvertrag aufgenommen werden. In einem solchen Fall kümmere ich mich darum das dieser Hinweis im Kaufvertrag enthalten ist.

Wohn- und Nutzfläche

Diese Unterlagen zur Wohn- und Nutzflächenberechung Sind bei neueren Immobilien bereits in den vorhandenen Bauunterlagen zu finden.

  • Die Wohnfläche bezieht sich auf die Gesamtfläche aller Räume in einer Wohnung oder einem Haus, die für Wohnzwecke genutzt werden. Dazu gehören Schlafzimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche und Badezimmer. In der Regel werden Flächen von Wänden, Treppen und Fluren nicht zur Wohnfläche gezählt. Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt in Deutschland nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).
  • Die Nutzfläche umfasst im Gegensatz zur Wohnfläche auch Räume, die nicht unmittelbar zum Wohnen dienen, aber dennoch genutzt werden können. Dazu gehören zum Beispiel Keller, Dachboden, Waschküche, Abstellräume, Garagen oder Gewerberäume. Die Nutzfläche wird in der Regel getrennt von der Wohnfläche berechnet und angegeben.

Bei der Berechnung von Wohn- und Nutzfläche ist es wichtig die in Deutschland gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten. Sollten Ihnen diese Berechnung nicht vorliegen kann ich Sie gerne bei der Bereitstellung dieser Dokumente unterstützen.

Verkauf einer Wohnung

Sollten Sie ein Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung veräußern wollen, benötigen Sie noch die Teilungserklärungen und Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen und daraus entstehende Miet- oder Pachtverträge sowie der Nachweis über die Wohn- und Nutzungsrechte. Diese Unterlagen erhält man beim Grundbuchamt, der Hausverwaltung oder dem zuständigen WEG-Verwalter.

Baulastenverzeichnis

Der Auszug aus dem Baulastenverzeichnis wird auch öfter von potentiellen Käufern gefordert. Im Baulastenverzeichnis sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstückseigentümers verzeichnet. Dazu gehören zum Beispiel die Überfahrbaulast oder bei An- oder Umbauten eine Abstandsfläche zum Nachbarn eine Freiflächenbaulast oder eine Stellplatzpflicht.

Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht und auch gesetzlich vorgeschrieben, und somit das wichtigste Dokument. Fehlt dieses Dokument bereits bei der ersten Besichtigung und dem anschließenden Verkauf der Immobilie wird gegen die Vorgaben des Gesetzgebers verstoßen und es können empfindliche Bußgelder drohen. Der Energieausweis wird in der Regel von qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure, Energieberater oder auch Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung ausgestellt. Hierbei gilt es zu unterscheiden ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis für Ihr Objekt benötigen. Darauf ist streng zu achten denn der falsch Ausweis ist im Zweifel kein Ausweis. Hierzu kann ich sie aber beruhigen und berate Sie welche dieser beiden Ausweise Sie für den Verkauf Ihres Objekts benötigen und kümmere mich auch gerne für Sie um die Erstellung.

Aufstellung über Instandhaltungsmaßnahmen

Die Dokumentationen von Umbau- und Renovierungsmaßnahmen sowie Belege über die letzten Investitionen, die Sie für die Immobilie getätigt haben, das sind natürlich keine öffentlichen Dokumente. Aber es kann trotzdem Sinnvoll sein, sie für potenzielle Käufer bereitzuhalten. Ob und wieviel Sie davon offenlegen wollen, ist Ihre eigene und freie Entscheidung.

 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beschaffung und Organisation Ihrer Unterlagen? Kontaktieren Sie mich. Ich beraten Sie gerne.

Ihr direkter Ansprechpartner

Thomas Sorger

Telefon: 0151 / 20104950

E-mail: kontakt@sorger-immobilien.de

Anschrift: Am Kronberg 18A, 61209 Echzell

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