Werden Sie erfolgreicher Tippgeber

Sie kennen jemanden aus Ihrem Freundeskreis oder einen Bekannten der bereits den Entschluss gefasst hat seine Immobile zum Verkauf oder aktiv darüber nachdenkt. Für Sorger Immobilien spielt es hierbei keine Rolle, um welche Art von Immobilie, Eigentumswohnung oder Grundstück es sich handelt.

Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser werden erfahrungsgemäß am häufigsten empfohlen. Aber auch Grundstücke sind für mich von großer Interesse und sind bei zukünftige Bauherren sehr gefragt.

Ich bin Ihnen für jeden Tipp dankbar!

 

Was können Sie von einer Tippgeberprovision erwarten?

 

Bei einer Tippgeberprovision oder Vermittlungsprovision genannt, handelt es sich um die Vergütung für die Person welche dem Makler durch Ihr wissen einen neuen Verkaufsauftrag vermittelt. Kommt es durch diesen Tipp des Tippgebers zu einem erfolgreiche Verkauf der Immobilie, Eigentumswohnung oder eines Grundstücks ist der Makler im Gegenzug bereit dem Tippgeber für seine Empfehlung eine Tippgeberprovision auszuzahlen.

 

Wie ist der Ablauf zwischen dem Tippgeber und dem Makler?

  1. Sie kennen jemanden der seine Immobilie, Eigentumswohnung oder Bauplatz veräußern möchte
  2. Teilen Sie mir über das Kontaktformular mit das Sie Kenntnisse über die Verkaufsabsicht eines potenziellen Verkäufers haben
  3. Ich setzte mich mit Ihnen in Verbindung und Prüfe im Vorfeld ob mir das Objekt bereits bekannt ist oder ob es schon zur Vermarktung angeboten wird oder schon vor kurzen auf dem Markt war.
  4. Ich nehme Kontakt zu dem Eigentümer auf und präsentiere diesem die Vorteile für einen Verkauf mit Sorger Immobilien
  5. Erteilt  der Eigentümer dem Makler Sorger Immobilien die Legitimation für einen Makleralleinauftrag zum Verkauf seines Objekts, erhalten Sie eine Nachricht  das dieser Vertrag mit den Verkäufer zustande gekommen ist. Sollte es zu keinem Vertragsabschluss kommen, werden Sie ebenfalls von mir benachrichtigt und Ich beende meine Maklertätigkeit mit dem potentiellen Verkäufer
  6. Findet durch Ihren Tipp und den daraus erfolgen Vermarktung ein rechtsgültiger notarieller Verkauf mit Provisionspflicht statt und ist die Provision vom Verkäufer und vom Käufer mit Sorger Immobilen beglichen haben auch Sie den Anspruch auf Ihre Tippgeberprovision.
  7. Damit ich ihnen die Provision auszahlen kann ist es erforderlich das Sie mir eine Quittung oder eine Rechnung (bei Gewerbetreibenden) ausstellen in der alle relevanten Daten enthalten sind.

 

Wieviel Provision zahlt Sorger Immobilien an den Tippgeber?

 

Ich belohne Ihren Tipp mit 10% der mir gezahlten Gesamtprovision aus dem Verkauf des vermittelten Objekts.

 

 

 

Haben Sie eine Tipp? senden Sie mir gleich eine Nachricht und ich werden mich umgehen mit Ihnen in Verbildung setzen.

Ihr direkter Ansprechpartner

Thomas Sorger

Telefon: 0151 / 20104950

E-mail: kontakt@sorger-immobilien.de

Anschrift: Am Kronberg 18A, 61209 Echzell

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